Die rund 950 Mitglieder der sieben Fachhändlergemeinschaften EK Servicegroup Austria, Interspiel, ModeRing, ANWR Garant Austria, SPORT 2000 Österreich, VEDES und Spielzeug-Ring unterstützen die Maßnahmen der Bundesregierung, die zum Schutz der Österreicherinnen und Österreicher getroffen wurden. Ihre Mitgliedsbetriebe – hauptsächlich familiengeführte Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe mit durchschnittlich drei bis fünfzehn Angestellten – halten ihre Geschäfte laut geltender Verordnung geschlossen. Für viele ist dies eine enorme Herausforderung, denn sie haben keine Einnahmen mehr und die Kosten laufen weiter. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Rettungsprogramme erreichen die Klein- und Mittelbetriebe nur langsam.
Schulterschluss zum Schutz unserer Klein- und Mittelbetriebe
Verschärft wird das Problem für die Händler zusätzlich dadurch, dass durch das Nichteinhalten der von der Regierung ausgegebenen Verordnung zur Regelung des Verkaufs in Mischbetrieben eine Umsatzverschiebung stattfindet. Dies kann in der Folge vielen Einzelfachhändlern, sehr häufig Familienunternehmen, die Existenz kosten. Zum Schutz der Klein- und Mittelbetriebe und um ihnen in der Öffentlichkeit eine Stimme zu geben, haben sich nun sieben große österreichische Verbände zusammengeschlossen und wenden sich gemeinsam an die Öffentlichkeit. „Gesundheit kommt vor wirtschaftlichen Interessen. Daher unterstützen wir die Maßnahmen der Politik. Es geht aber auch darum, an Existenzen, Arbeitsplätze und die Zeit nach der Krise zu denken. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Klein- und Mittelbetriebe, die eine wesentliche Säule der österreichischen Wirtschaft bilden, erhalten bleiben und überleben. Wir sprechen hier von Tausenden Klein- und Mittelbetrieben im Handel, die aktuell betroffen sind. Es braucht ein neues Bewusstsein der handelnden Akteure sowie der Konsumenten. Nur so können wir den Einzelfachhandel nachhaltig schützen“, macht Dr. Holger Schwarting, Vorstand von SPORT 2000 Österreich, stellvertretend für alle beteiligten Verbände auf die Zusammenhänge aufmerksam.
Klare Verordnung der Bundesregierung
Eine Verordnung der Bundesregierung regelt während der Zeit der Geschäftsschließungen den Verkauf in Mischbetrieben. So dürfen Mischbetriebe bzw. Handelsbetriebe, die ein breit gefächertes Sortiment führen, ausschließlich die in § 2 der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ausgenommenen Waren verkaufen. „Die Regierung hat in der Verordnung klar geregelt, welche Artikel aktuell zur Sicherung der Grundversorgung verkauft werden dürfen. Wir haben auch großes Verständnis für die Bedürfnisse der Bevölkerung, auch in diesen Zeiten über die Grundversorgung hinausgehende Produkte kaufen zu wollen. Für viele der Händler, die wir vertreten, bedeuten diese Einkäufe jedoch eine unmittelbare Bedrohung ihrer Existenz. Diese Umsätze fehlen und können auch nicht mehr aufgeholt werden. Hier braucht es ein neues Bewusstsein“, verdeutlicht Schwarting die Problematik.
Neue Vertriebswege aktiv nützen
Viele der in den Verbänden zusammengeschlossenen Händler fungieren als Nahversorger. Sie können diese Funktion auch in Zeiten der Geschäftsschließungen übernehmen. Teilweise haben die Geschäfte kurzfristig auf Onlineshop-Lösungen umgestellt. Für Kundinnen und Kunden besteht aber auch die Möglichkeit, Bestellungen telefonisch zu tätigen. Die Lieferung erfolgt kontaktlos. „Durch einen bewussten Einkauf bei heimischen Betrieben unterstützen die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten jetzt die Betriebe vor Ort“, ruft Schwarting die Österreicherinnen und Österreicher auf, die zahlreichen kreativen Möglichkeiten der Händlerinnen und Händler tatkräftig zu nützen und so einen wertvollen Beitrag zu leisten, Wertschöpfung in Österreich zu halten.
Solidarität im Handel und Einhaltung der Verordnung
Gemeinsam appellieren die Vertreter der Fachhandelsverbände an die Bundesregierung und die Österreicherinnen und Österreicher: „Zum Schutz der österreichischen Fachhändler brauchen wir jetzt die Solidarität im Handel. Wir fordern alle Händler zur Einhaltung der Verordnung auf, solange die Geschäftsschließungen in Kraft sind. Unsere österreichischen Konsumenten rufen wir zur Unterstützung auf, ihre Einkäufe in der aktuellen Situation achtsam und bewusst zu tätigen.“ „Ändert sich hier nichts, bedeutet das für viele kleine und mittlere Betriebe unausweichlich und völlig unverschuldet die Insolvenz“, so Schwarting.
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