Der Rat und das Europäische Parlament haben sich auf eine vorläufige Version der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geeinigt und ein deutlich strengeres Gesetz entworfen als das bereits für Großunternehmen geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Damit werden die Menschenrechte weltweit gestärkt.

    Der BSI begrüßt die Einigung und hatte sich bereits in der Vergangenheit für ein ambitioniertes Gesetz ausgesprochen. Mit dieser Position hatte sich der BSI klar abgehoben von den Protesten anderer großer deutscher Wirtschaftsverbände. 

    Die Einigung legt den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Großunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 150 Millionen Euro fest. Für Nicht- EU-Unternehmen gilt sie, wenn sie drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Nettoumsatz von 300 Millionen Euro in der EU erwirtschaften. Die Kommission wird eine Liste der Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen müssen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. 

    Das EU-Lieferkettengesetz geht nun noch weiter als die bisherige deutsche Regelung und ist eine sogenannte Richtlinie, die die Bundesregierung noch in nationales Recht umsetzen muss. Mit dem EU-Gesetz werden deutsche Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sein, was bislang im deutschen Lieferkettengesetz ausgeschlossen ist. So könnten Unternehmen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und beispielsweise Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

    Zudem müssen größere Unternehmen einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind. Ein Aspekt der vom BSI maßgeblich befürwortet wurde. Unternehmen sind nach den ge- planten Regeln den Angaben zufolge für ihre Geschäftskette verantwortlich, also auch für Geschäftspartner des Unternehmens und teilweise auch für nachgelagerte Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling. 

    Einzig der vorrübergehende Ausschluss des Finanzsektors ist aus Sicht des BSI kein ideales Ergebnis. Green Investments sind ein maßgebliches Instrument, um die nötige sozial-ökologische Transformation der europäischen Wirtschaft voranzutreiben, daher ist der Ausschluss des Sektors zu bedauern. Das Abkommen enthält jedoch eine Klausel, die eine Überprüfung dieses Ausschlusses ermöglicht. 

     

     

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