Worauf du unbedingt achten solltest
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    Reisen mit einem Dachzelt erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch was gilt es bei der rechtlichen Lage zu beachten? Ab wann zählt etwas als „Wildcampen“ und ist damit illegal?

    Grundsätzlich ist das „Wildcampen“ in Deutschland verboten, jedoch gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Wenn man mit dem Auto inklusive Dachzelt unterwegs ist, gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung (StVO), wie auch bei der üblichen Teilnahme im Straßenverkehr.

    Eine Besonderheit bei der Reise mit einem Hartschalen-Dachzelt ist die Traglast des Autos. Diese sollte unbedingt berücksichtigt werden. Ansonsten regeln die einzelnen Straßengesetze der Länder bzw. das Fernstraßengesetz (FStrG) des Bundes, was unter „Gemeingebrauch“ im Sinne des Straßengesetzes zu verstehen ist. „Gemeingebrauch“ ist die Benutzung der Straße durch jedermann im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen.

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    Als grobe Faustformel gilt: Ein Verkehrsverhalten, das nach der StVO zulässig ist, stellt auch gleichzeitig einen „Gemeingebrauch“ dar und bedarf deshalb keiner gesonderten Erlaubnis. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen oder in Wohngebieten nicht erlaubt ist. Hierfür müssen spezielle Campingplätze genutzt werden.

    Zusammenfassend ist es wichtig, bei Reisen mit einem Dachzelt die Traglast des Autos zu berücksichtigen und sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Das Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen oder in Wohngebieten ist nicht erlaubt und es sollten spezielle Campingplätze genutzt werden.

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